Familienrecht · Basel · Schweiz

Juristischer Beistand
in familiären
Übergangsphasen

Wenn sich Lebensumstände verändern, braucht es klare Orientierung. Proxima begleitet Sie durch rechtliche Fragen rund um Trennung, Pensionskasse und Stieffamilie — ruhig, präzise und auf Ihre Situation abgestimmt.

Spezialisiert auf Schweizer Familienrecht

Unsere Leistungen

Jede Familiensituation ist anders. Unsere Leistungen richten sich nach den spezifischen rechtlichen Fragen, mit denen Sie konfrontiert sind.

Pensionskassenteilung
Finanzielle Absicherung

Pensionskassenteilung bei Scheidung

Spezialisierte Analyse und Aufteilung von Vorsorgevermögen im Rahmen von Scheidungsverfahren. Wir begleiten Sie durch die komplexen Regelungen des Schweizer Freizügigkeitsrechts.

  • Berechnung der Ansprüche
  • Kontakt mit Pensionskassen
  • Gerichtskonforme Dokumentation
ab CHF 850 Anfragen
Stieffamilienregelungen
Familienstruktur

Rechtliche Regelungen für Stieffamilien

Juristische Begleitung für Patchworkfamilien, die Verhältnisse und Verantwortlichkeiten formalisieren möchten. Massgeschneidert auf Ihre besondere Familienkonstellation.

  • Stiefkindadoption
  • Sorgerechtsüberprüfung
  • Neue Rechtsinstrumente
ab CHF 700 Anfragen
Erstberatung vor Trennung
Orientierung

Beratung vor der Trennung

Ein vertrauliches Gespräch für Menschen, die sich mit dem Gedanken einer Trennung auseinandersetzen. Keine Entscheidungsdruck — nur klare Informationen als Grundlage für Ihre eigene Überlegung.

  • 90 Minuten, vertraulich
  • Rechtslage im Überblick
  • Nachfragen innerhalb 30 Tagen
CHF 320 Anfragen

Proxima · Basel

Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen

Ob Sie erst überlegen oder bereits konkrete Schritte planen — ein erstes Gespräch schafft Klarheit. Wir hören zu, bevor wir beraten.

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft eine erste Beratung bei Proxima ab? +

In einem ersten Gespräch schildern Sie Ihre Situation in Ihrem eigenen Tempo. Wir hören zu und geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten. Es entsteht keinerlei Verpflichtung. Die Beratung dauert rund 90 Minuten und findet in unseren Räumlichkeiten in Basel oder auf Wunsch remote statt.

Wie wird die Pensionskasse bei einer Scheidung in der Schweiz aufgeteilt? +

Das Schweizer Recht sieht vor, dass die während der Ehe aufgebauten Vorsorgegelder beider Partner grundsätzlich hälftig geteilt werden. Dabei spielen Austrittsleistungen, Invalidenrenten und bestehende Rentenbezüge eine Rolle. Wir berechnen die jeweiligen Ansprüche und koordinieren mit den zuständigen Vorsorgeeinrichtungen.

Kann ein Stiefelternteil das Kind eines Partners adoptieren? +

Eine Stiefkindadoption ist in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wichtig ist unter anderem, dass das Kind seit mindestens einem Jahr mit der adoptierenden Person zusammenlebt und, je nach Alter, sein eigenes Einverständnis gibt. Wir prüfen Ihre konkrete Situation und begleiten den gesamten Prozess.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in der Schweiz? +

Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit gemeinsamer Eingabe kann das Verfahren in einigen Monaten abgeschlossen sein. Strittige Scheidungen oder komplexe Vermögensverhältnisse können ein bis mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen, die Dauer durch gute Vorbereitung so gering wie möglich zu halten.

Was kostet eine Beratung, und wie wird abgerechnet? +

Unsere Preise sind transparent: Die Erstberatung vor einer Trennung kostet CHF 320. Für Stieffamilienregelungen beginnen die Kosten bei CHF 700, für die Pensionskassenteilung bei CHF 850. Bei umfangreicheren Mandaten besprechen wir die Kosten zu Beginn offen mit Ihnen.

Ist meine Beratung vertraulich? +

Alle Gespräche bei Proxima unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Was Sie uns mitteilen, bleibt zwischen uns. Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst.

Besuchen Sie uns in Basel

Gerbergasse 25, 4001 Basel — gut erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

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Kanzlei Proxima

Adresse

Gerbergasse 25
4001 Basel, Schweiz

Bürozeiten

Montag – Freitag: 08:30 – 17:30 Uhr
Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr (nach Vereinbarung)
Sonntag: geschlossen

Wir antworten auf schriftliche Anfragen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Für dringende Anliegen erreichen Sie uns telefonisch während der Bürozeiten.

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