Leistungen
Drei Bereiche.
Ein klarer Fokus.
Proxima bearbeitet gezielt drei Bereiche des Schweizer Familienrechts, in denen spezialisiertes Wissen und Erfahrung den grössten Unterschied machen.
Zur StartseiteUnser Vorgehen
Erstgespräch & Situationsanalyse
Wir verstehen Ihre Ausgangslage vollständig, bevor wir rechtliche Einschätzungen abgeben.
Rechtliche Einordnung
Wir klären, welche gesetzlichen Grundlagen für Ihren Fall relevant sind und welche Optionen bestehen.
Begleitung & Umsetzung
Je nach Leistung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess bis zum Abschluss.
Leistung 01
Pensionskassenteilung bei Scheidung
Das Schweizer Gesetz verlangt bei der Scheidung eine hälftige Teilung der während der Ehe aufgebauten Vorsorgevermögen. In der Praxis ist dies einer der komplexesten Aspekte eines Scheidungsverfahrens — weil es mehrere Vorsorgeeinrichtungen betreffen kann, weil Leistungen aus Invalidenrenten anders behandelt werden und weil die korrekte Berechnung präzises Fachwissen erfordert.
Proxima übernimmt den gesamten Prozess: von der Anforderung der Austrittsleistungen bei den Pensionskassen über die Berechnung der gegenseitigen Ansprüche bis zur Erstellung der notwendigen Dokumente für das Gericht.
- Analyse aller relevanten Vorsorgekonten
- Korrespondenz mit Pensionskassen
- Verhandlung der Teilungsbedingungen
- Vollständige Dokumentation für das Gericht
- Prüfung auf Sonderregeln (Invalidität, frühere Scheidungen)
Leistung 02
Rechtliche Regelungen für Stieffamilien
Patchworkfamilien stehen vor rechtlichen Fragen, die sich von denen traditioneller Familienstrukturen wesentlich unterscheiden. Wer ist sorgeberechtigt? Welche Rechte und Pflichten hat ein Stiefelternteil? Wie lässt sich eine bestehende Sorgerechtssituation anpassen, wenn neue Verhältnisse entstehen?
Wir begleiten Sie bei der Stiefkindadoption, der Überarbeitung von Sorgerechtsverfügungen und der Erstellung neuer Rechtsgrundlagen. Jede Familiensituation ist anders — unsere Beratung passt sich dieser Individualität an.
- Stiefkindadoptionsverfahren
- Beistandschafts- und Vormundschaftsfragen
- Überprüfung bestehender Sorgerechtsordnungen
- Erstellung neuer Rechtsinstrumente
- Beratung zu Erbfolge in Stieffamilien
Leistung 03
Beratung vor der Trennung
Viele Menschen, die über eine Trennung nachdenken, wissen nicht, was rechtlich auf sie zukäme. Dieser Informationsmangel kann zu Unsicherheit führen — oder zu vorschnellen Entscheidungen. Unsere Erstberatung vor einer möglichen Trennung gibt Ihnen Klarheit über Ihre Rechte und die wahrscheinlichen Folgen, ohne Sie in eine Richtung zu drängen.
In 90 Minuten erhalten Sie einen strukturierten Überblick: über den rechtlichen Ablauf, über finanzielle Konsequenzen, über die Stellung der Kinder und über realistische Szenarien. Innerhalb von 30 Tagen können Sie kostenlos Rückfragen stellen.
- 90 Minuten Einzelgespräch, vertraulich
- Überblick über Scheidungsrecht Schweiz
- Finanzielle und sorgerechtsrelevante Aspekte
- Keine Entscheidungsverpflichtung
- Kostenlose Nachfrage innerhalb 30 Tagen
Leistungsübersicht im Vergleich
Welche Leistung passt am besten zu Ihrer Situation?
| Merkmal | Pensionskasse | Stieffamilien | Erstberatung |
|---|---|---|---|
| Einzelpersonen | |||
| Paare gemeinsam | Auf Anfrage | ||
| Keine Entscheidungsverpflichtung | |||
| Gerichtliche Dokumentation | Je nach Fall | ||
| Festpreis | Ab CHF 850 | Ab CHF 700 | CHF 320 |
| Typische Bearbeitungsdauer | 4–12 Wochen | 6–16 Wochen | 1 Termin |
Empfohlen wenn
Pensionskasse: Laufendes Scheidungsverfahren und Vorsorgebewertung notwendig
Empfohlen wenn
Stieffamilien: Neue Partnerschaft, Kinder aus früherer Beziehung, Klärungsbedarf
Empfohlen wenn
Erstberatung: Unsicherheit, ob und wie eine Trennung rechtlich machbar ist
Fachliche Standards
Vertraulichkeit
Absolutes Berufsgeheimnis. Keine Weitergabe ohne Einwilligung.
Neutralität
Bei der Erstberatung vertreten wir ausschliesslich Ihre Informationsinteressen.
Präzise Dokumentation
Alle Dokumente entsprechen den formellen Anforderungen der Schweizer Gerichte.
Zeitliche Verlässlichkeit
Vereinbarte Termine und Fristen werden eingehalten.
Datenschutz (DSG)
Vollständige Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes.
Interessenwahrung
Kein Interessenkonflikt — wir vertreten jeweils nur eine Partei pro Fall.
Haben Sie Fragen zu einer unserer Leistungen?
Wir helfen Ihnen gerne einzuschätzen, welcher Leistungsbereich für Ihre Situation am sinnvollsten ist.
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