Allgemeine Geschäftsbedingungen
Proxima · Gerbergasse 25, 4001 Basel · Letzte Aktualisierung: 18. März 2026 · Gültig ab: 18. März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Kanzlei Proxima (nachfolgend «Kanzlei») und ihren Mandantinnen und Mandanten. Mit der Erteilung eines Mandats oder der Inanspruchnahme einer Beratungsleistung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Die Kanzlei behält sich vor, diese Bedingungen zu überarbeiten; wesentliche Änderungen werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
1. Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
- «Kanzlei» – Proxima, Gerbergasse 25, 4001 Basel, UID CHE-xxx.xxx.xxx.
- «Mandantschaft» – natürliche oder juristische Person, die der Kanzlei ein Mandat erteilt oder eine Beratung in Anspruch nimmt.
- «Mandat» – schriftlicher oder mündlich bestätigter Auftrag zur Rechtsvertretung oder -beratung.
- «Leistungen» – sämtliche anwaltlichen Dienstleistungen gemäss Abschnitt 3.
- «Vereinbarung» – das Mandat in Verbindung mit diesen AGB sowie allfälligen individuellen Honorarvereinbarungen.
- «Inhalte» – von der Kanzlei erstellte Schriftstücke, Gutachten, Stellungnahmen und sonstiges Material.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Kanzlei und der Mandantschaft, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Abweichende Bedingungen der Mandantschaft finden keine Anwendung, sofern ihnen die Kanzlei nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Kanzlei erbringt ausschliesslich Leistungen im Bereich des Schweizer Rechts. Bedarf es ausländischer Rechtsberatung, wird die Mandantschaft an geeignete externe Fachleute verwiesen.
3. Beschreibung der Leistungen
Die Kanzlei bietet folgende Leistungen im Bereich Familienrecht an:
Pensionskassenteilung bei Scheidung
Analyse und Abwicklung der Teilung von Vorsorgegeldern im Rahmen von Scheidungsverfahren gemäss Art. 122 ff. ZGB, einschliesslich Korrespondenz mit Vorsorgeeinrichtungen und Gerichtsunterlagen.
Rechtliche Regelungen für Stieffamilien
Rechtliche Begleitung von Patchworkfamilien, einschliesslich Stiefkindadoption, Vormundschaftsregelungen und Überprüfung bestehender Sorgerechtsvereinbarungen.
Beratung vor der Trennung
Informative Erstberatung (90 Minuten) zu rechtlichen Rechten und möglichen Verfahrensschritten; unverbindlich. Nachfolgemöglichkeit innerhalb von 30 Tagen inbegriffen.
Die Verfügbarkeit einzelner Leistungen kann sich aufgrund von Kapazitätsgründen oder rechtlichen Änderungen anpassen. Geografische Einschränkungen bestehen grundsätzlich nicht; die Kanzlei empfiehlt jedoch bei komplexen internationalen Fragen die Hinzuziehung lokaler Spezialisten.
4. Mandatsbegründung und Volljährigkeit
Ein Mandat kommt durch schriftliche Mandatsvereinbarung oder durch ausdrückliche Auftragserteilung in Textform (E-Mail) zustande. Für die Inanspruchnahme der Leistungen ist Volljährigkeit (18 Jahre) und die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig vorzunehmen, erforderlich.
Die Kanzlei ist berechtigt, ein Mandat ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Interessenkonflikten oder aus berufsrechtlichen Gründen gemäss BGFA.
5. Pflichten der Mandantschaft
Die Mandantschaft verpflichtet sich:
- alle relevanten Unterlagen vollständig und zeitnah zur Verfügung zu stellen;
- die Kanzlei über Änderungen des Sachverhalts unverzüglich zu informieren;
- keine irreführenden oder falschen Angaben zu machen;
- Termine einzuhalten und bei Verhinderung mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen;
- Rechnungen innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen;
- die Inhalte der Kanzlei ausschliesslich für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Schäden, die der Kanzlei durch unrichtige oder unvollständige Angaben der Mandantschaft entstehen, gehen zu deren Lasten.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar richtet sich nach der individuellen Mandatsvereinbarung. Für die in Abschnitt 3 genannten Pauschalen gelten folgende Konditionen:
| Leistung | Honorar |
|---|---|
| Pensionskassenteilung bei Scheidung | CHF 850 |
| Rechtliche Regelungen für Stieffamilien | CHF 700 |
| Beratung vor der Trennung (90 Min.) | CHF 320 |
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt. gemäss aktuellem Satz. Auslagen (Gerichtsgebühren, Registergebühren, Übersetzungskosten) werden separat verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Verzug ist die Kanzlei berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. in Rechnung zu stellen.
Rückerstattung: Bereits erbrachte Leistungen sind grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig. Bei Absage einer Beratung weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird das volle Honorar fällig. Bei frühzeitiger Absage (mehr als 24 Stunden vorher) wird ein Verwaltungsaufwand von CHF 50 in Rechnung gestellt.
7. Geistiges Eigentum
Alle von der Kanzlei erstellten Inhalte – Gutachten, Schriftsätze, Musterverträge und sonstige Unterlagen – sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum der Kanzlei, soweit sie nicht ausdrücklich als Eigentum der Mandantschaft übergeben werden.
Der Mandantschaft wird eine beschränkte, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der ihr übergebenen Dokumente ausschliesslich für den vereinbarten Zweck eingeräumt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Kanzlei.
8. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
Die Kanzlei unterliegt dem anwaltlichen Berufsgeheimnis gemäss Art. 13 BGFA. Sämtliche Informationen der Mandantschaft werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mandantschaft oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung.
Für den Datenschutz im Übrigen gilt die gesonderte Datenschutzerklärung, abrufbar unter privacy-policy.html.
9. Haftungsbeschränkung
Die Kanzlei haftet für Schäden, die durch ihr Verschulden verursacht wurden, nach Massgabe des schweizerischen Haftpflichtrechts. Die Leistungen werden mit der Sorgfalt einer qualifizierten Fachperson erbracht; die Kanzlei kann jedoch keinen bestimmten Verfahrensausgang in Aussicht stellen, da gerichtliche Entscheide von zahlreichen unabhängigen Faktoren abhängen.
Für Schäden, die nicht auf grobem Verschulden oder Vorsatz beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des für das betreffende Mandat geleisteten Honorars begrenzt.
Die Kanzlei haftet nicht für den Inhalt externer Websites, auf die verwiesen wird. Diese Hinweise erfolgen zu Informationszwecken; Proxima übernimmt keine Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt solcher Seiten.
10. Mandatsbeendigung
Die Mandantschaft kann das Mandat jederzeit schriftlich kündigen. Die Kanzlei ist berechtigt, das Mandat aus wichtigem Grund fristlos zu beenden, insbesondere bei ausstehendem Honorar, nachhaltigem Vertrauensverlust oder Interessenkonflikt.
Bei Beendigung des Mandats werden alle bis dahin erbrachten Leistungen zum vereinbarten Tarif in Rechnung gestellt. Noch nicht beigezogene Vorschüsse werden nach Abzug fälliger Honorare zurückerstattet.
Regelungen, die ihrer Natur nach über die Mandatsbeendigung hinaus gelten – insbesondere Vertraulichkeit, Honorarforderungen und Haftungsbestimmungen – bleiben weiterhin in Kraft.
11. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese Vereinbarung untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kanzlei und der Mandantschaft streben beide Seiten zunächst eine einvernehmliche Lösung auf dem Verhandlungsweg an. Führt dies nicht zum Erfolg, kann die Ombudsstelle der Schweizer Anwälte eingeschaltet werden.
Ordentlicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände der Mandantschaft bleiben vorbehalten.
12. Schlussbestimmungen
Diese AGB stellen zusammen mit der individuellen Mandatsvereinbarung die vollständige Vereinbarung zwischen der Kanzlei und der Mandantschaft dar.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtswirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen dieser AGB werden der Mandantschaft per E-Mail mitgeteilt. Die weitere Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Änderungszeitpunkt gilt als Zustimmung zur geänderten Fassung.
Die Kanzlei behält sich das Recht vor, Leistungen oder Teile davon an befugte Dritte (z.B. externe Fachanwälte) zu delegieren, sofern dies zur ordnungsgemässen Mandatsführung notwendig ist und keine Interessen der Mandantschaft entgegenstehen.
13. Kontakt für rechtliche Anfragen
Bei Fragen zu diesen AGB oder zu einzelnen Bestimmungen wenden Sie sich bitte an: